Geförderte Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden – bis zu 100 % Kostenübernahme durch das Qualifizierungschancengesetz

Staatlich geförderte Weiterbildung für Unternehmen – wir begleiten Sie von der Prüfung bis zur Umsetzung

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Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden – häufig mit vollständiger Übernahme der Weiterbildungskosten sowie Zuschüssen zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung.

So können Unternehmen neue Kompetenzen im eigenen Team aufbauen, ohne zusätzliche Weiterbildungsbudgets einplanen zu müssen.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger begleiten wir Unternehmen bundesweit bei Auswahl, Förderung und Umsetzung geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen.

Förderhöhe nach Unternehmensgröße

Die finanzielle Unterstützung ist gestaffelt. Je nach Größe Ihres Unternehmens übernimmt die Agentur für Arbeit einen signifikanten Teil der Kosten.

Unternehmensgröße
Förderung Weiterbildung
Lohnkostenzuschuss
< 50 Mitarbeitendebis zu 100 %bis zu 75 %
< 500 Mitarbeitende
bis zu 50 %

(100 % bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung)

bis zu 50 %
≥ 500 Mitarbeitendebis zu 25 %bis zu 25 %

Die genaue Förderquote hängt von Qualifikation, Maßnahme und Zielgruppe ab. Viele Unternehmen können Weiterbildungen nahezu kostenneutral umsetzen.

So starten Unternehmen mit uns

Die Umsetzung einer geförderten Weiterbildung erfolgt strukturiert und unkompliziert. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

1

Qualifizierungsbedarf abstimmen

Gemeinsam klären wir die Kompetenzen.

2

Geeignete Weiterbildung auswählen

Wir schlagen passende Maßnahmen vor.

3

Fördermöglichkeiten prüfen

Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen.

4

Antragstellung unterstützen

Wir begleiten Sie bei der Abstimmung.

5

Durchführung der Weiterbildung

Die Qualifizierung erfolgt flexibel.

6

Abschluss mit Zertifikat

Erhalt eines anerkannten Zertifikats.

Weiterbildung für einzelne Mitarbeitende oder ganze Teams

Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes lassen sich passgenau an die Anforderungen Ihres Unternehmens anpassen – sowohl für einzelne Mitarbeitende als auch für ganze Teams.

Umsetzungsmodelle

gezielte Weiterqualifizierung einzelner Mitarbeitender

parallele Qualifizierung mehrerer Beschäftigter

unternehmensinterne Gruppenmaßnahmen

individuell abgestimmte Qualifizierungsprogramme

Die Durchführung kann flexibel organisiert werden:

in Vollzeit oder Teilzeit

online bundesweit

in Präsenz bei ausreichender Teilnehmerzahl

oder als hybrides Format

So lassen sich Weiterbildungen optimal in betriebliche Abläufe integrieren und ohne größere Ausfallzeiten planen.

AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Warum Grimm Bildungszentrum?

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Unternehmen bundesweit bei der Umsetzung geförderter Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Geprüfte Qualität nach SGB III

Unternehmen profitieren von:

AZAV-zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen nach §178 SGB III

bundesweiter Durchführung von Online-Weiterbildungen

flexiblen Qualifizierungslösungen für einzelne Mitarbeitende oder ganze Teams

über 160 zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen in verschiedenen Themenbereichen

individueller Abstimmung mit Unternehmen und Agentur für Arbeit

praxisnaher und strukturierter Umsetzung der Qualifizierungen

Unser Ziel ist es, Weiterbildungen so zu gestalten, dass sie sich sinnvoll in betriebliche Abläufe integrieren lassen und langfristig zur Kompetenzentwicklung im Unternehmen beitragen.

Kostenfreie Beratung

Förderung für Ihr Unternehmen prüfen lassen

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes für Ihr Unternehmen bestehen und welche Weiterbildungen sinnvoll umgesetzt werden können.

In einem kurzen unverbindlichen Gespräch klären wir:

ob eine Förderung für Ihr Unternehmen möglich ist

welche Mitarbeitenden qualifiziert werden können

welche Themenbereiche sinnvoll sind

wie der Ablauf mit der Agentur für Arbeit funktioniert

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Das Qualifizierungschancengesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele, die für Weiterbildungszentren und Unternehmen besonders relevant sind:

Digitale Kompetenzen (IT, Software, KI, Datenanalyse)

Kaufmännische und technische Qualifikationen

Sprachkurse mit Berufsbezug

Umschulungen & Teilqualifikationen

Anpassungsqualifizierungen bei neuen Technologien

Diese Qualifizierungen können über das
Qualifizierungschancengesetz umgesetzt werden

Über das Qualifizierungschancengesetz können Mitarbeitende gezielt in zentralen Kompetenzbereichen weiterqualifiziert werden – angepasst an aktuelle betriebliche Anforderungen und zukünftige Entwicklungen.

Besonders häufig geförderte Themenbereiche:

Darüber hinaus können weitere Qualifizierungen aus unserem zertifizierten Maßnahmenportfolio individuell für Unternehmen geplant und umgesetzt werden.

Zu den Kursen

Die Umsetzung ist sowohl für einzelne Mitarbeitende
als auch für ganze Teams möglich.

Häufige Fragen

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